Zahn Zusatzversicherung - Weniger dazu bezahlen!
Unser Vorschlag:
4,26 €
mtl. Beitrag für einen 29-jährigen Mann im Tarif KombiMed DT85
- Leistung wählen und Beitrag berechnen
- Detailinformationen zu den gewählten Leistungen
- Vergleich aller Tarife
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Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV

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Zuschuss zum Zahnersatz - KombiMed Tarif DT85
Beim Zahnarzt
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90% Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen
inkl. GKV-Leistung bei Behandlung durch kooperierende Zahnärzte (goDentis), sonst 85%
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Maximale Erstattung
- 500€ im ersten Versicherungsjahr
- 1.000€ in den ersten beiden Versicherungsjahren
- 1.500€ in den ersten drei Versicherungsjahren
- Die Höchstsätze entfallen bei einem Unfall
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV

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KombiMed Tarife DT85 und DBE KombiMed Tarife DT50 und DBE KombiMed Tarif DT85 KombiMed Tarif DT50 KombiMed Tarif DBE
Beitrag und Selbstbeteiligung18,43 €
12,07 €
10,61 €
4,25 €
7,82 €
Beim Zahnarzt100 %
Zahnbehandlung
Bis 100€
für professionelle Zahnreinigung (max 2 pro Jahr)
100 %
Kieferorthopädie
bis 90%
Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen
inkl. GKV-Leistung
bei kooperierenden Zahnärzten (goDentis), sonst 85 %Maximale Erstattung
1.500 € in den ersten 3 Jahren
100 %
Zahnbehandlung
Bis 100€
für professionelle Zahnreinigung (max 2 pro Jahr)
100 %
Kieferorthopädie
bis 55%
Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen
inkl. GKV-Leistungen
bei kooperierenden Zahnärzten (goDentis), sonst 50 %Maximale Erstattung
750 € in den ersten 3 Jahren
bis 90%
Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen
inkl. GKV-Leistung
bei kooperierenden Zahnärzten (goDentis), sonst 85 %Maximale Erstattung
1.500 € in den ersten 3 Jahren
bis 55%
Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen
inkl. GKV-Leistungen
bei kooperierenden Zahnärzten (goDentis), sonst 50 %Maximale Erstattung
750 € in den ersten 3 Jahren
100 %
Zahnbehandlung
Bis 100€
für professionelle Zahnreinigung (max 2 pro Jahr)
100 %
Kieferorthopädie
Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

